Fördermittel

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Fördermittel, die Ihnen zustehen.

Fördermitteldatenbank

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Dann finden Sie weitere Informationen in dem unten vorhandenen Link. Hierbei werden Sie weitergeleitet auf die Fördermitteldatenbank von freiwilligen Niedersachen. 

Übungsleiter-Bezuschussung

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen, ergänzend zu kommunalen Mitteln des Landkreises Lüchow-Dannenberg, Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiter/innen oder Trainer/innen zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben.

Die aktuelle Richtlinie ist zum Jahreswechsel 2020 in Kraft getreten. Diese soll es Vereinen ermöglichen, die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter/innen in vereinfachter Weise zu erhalten.

Folgende Fristen sind für die Vereine zu beachten

31.01. – Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung des Vorjahres im LSB-Intranet

bis 31.05. – Onlinebeantragung der Zuschüsse des laufenden Jahres im LSB-Intranet

  • Die Bezuschussung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Richtlinien des LSB.
  • Für die Bearbeitung muss eine entsprechende Berechtigung für das LSB-Intranet vorliegen. Anträge hierfür sind in der KSBGeschäftsstelle einzureichen.
  • Berücksichtigt werden nur Anträge auf Bezuschussung von nebenberuflichen Übungsleitern, die bis zum 31.05. des Beantragungsjahres im LSB-Intranet bestätigt sind.
  • Bezuschusst werden nur nebenberufliche Übungsleiter mit einer gültigen vom DOSB anerkannten Lizenz, die im laufenden Jahr für den Verein tätig sind.
  • Die Zuordnung der Übungsleiter zum Verein nimmt der Verein selbstständig im LSB-Intranet unter Eingabe der Lizenznummer und des Geburtsdatums vor. Voraussetzung dafür ist, dass der ausstellende Fachverband die Lizenz im System verlängert bzw. eingepflegt hat. Sollte eine Lizenz im System noch nicht verlängert oder eingepflegt sein, ist die Zusendung einer Kopie der Lizenz an die KSB-Geschäftsstelle nötig (von der neuen DOSB-Lizenz bitte beide Seiten einreichen).
  • Ein gültiger Freistellungsbescheid des Vereins muss vorliegen.
  • Die Zahlung der Vergütung an die Übungsleiter/innen muss unbar erfolgen.
  • Es werden nur nebenberuflich tätige Übungsleiter/innen bezuschusst.
  • Die Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse erfolgt halbjährlich!